Einladung: „Persönlichkeitsrecht kontra Pressefreiheit?“, 11.4.2012, 19 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

erst kürzlich rügte der Deutsche Presserat Dresdner Medien wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht in der Berichterstattung. Demgegenüber gab es in den letzten Jahren mehrere Gerichtsverfahren, die zugunsten der Pressefreiheit entschieden. Egal ob Journalist, PR-Berater, Agenturen, Pressereferent oder Kommunikationsmanager in Unternehmen oder Institutionen – wir haben alle in der täglichen Arbeit häufig mit Fragen zu tun wie:

  • Wo verläuft heute die Grenze zwischen Pressefreiheit und Verletzung der Persönlichkeitsrechte?
  • Wann liegt ein öffentliches Interesse vor?
  • Wie weit reicht der Informantenschutz?
  • Worauf sollte man bereits bei der Recherche achten?
  • Wie weit reichen das Recht am eigenen Bild und das Urheberpersönlichkeitsrecht?

Der Dresdner Medienanwalt und Lehrbeauftragte am Institut für Kommunikationswissenschaft (ifk) der TU Dresden Spyros Aroukatos (Partner Sozietät Rosenberger & Koch) erläutert in der offenen Vortragsveranstaltung anhand von Praxisfällen die aktuellen Entwicklungen zum Thema Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht.

Seien Sie herzlich eingeladen zur gemeinsamen Veranstaltung des Presseclubs Dresden e.V. und der DRPG-Landesgruppe Sachsen zum Thema:

„Persönlichkeitsrecht kontra Pressefreiheit?“

am Mittwoch, 11. April 2012, 19:00 Uhr,
Forum am Altmarkt
Ostsächsische Sparkasse Dresden
Dr.-Külz-Ring 17
01067 Dresden

Der Eintritt ist frei. Bitte melden Sie sich bis zum 5. April 2012 per Mail:
klemm.bettina@dd-v.de oder sybille.hoehne@dprg.de an.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und eine interessante Veranstaltung!

Herzliche Grüße

Bettina Klemm, Vorsitzende Presseclub Dresden e.V.

Sybille Höhne, Vorsitzende der DPRG-Landesgruppe Sachsen