Zur aktuellen Situation der Vergütung journalistischer Arbeit im Freistaat Sachsen

Die Vergütungsregeln für Freie im Printbereich, die am 1. Februar in Kraft treten sollen, haben offensichtlich die Diskussion über die Vergütung journalistischer Arbeit insgesamt neu angefacht. Was ist Journalismus und wie wird er vergütet? Diese Frage muss ergänzt werden: Was ist uns journalistische Arbeit heute wert?

Immer weniger offensichtlich. Doch das Spektrum von Vergütungsregelungen ist sehr breit gefächert. Es reicht von Minimalvergütungen, die den jeweiligen Aufwand völlig ignorieren (Der Autor bekommt lediglich „ein Geld“) bis zu tariflichen Allround-Regelungen, die laufend angepasst werden. Der der Vergütung zugrunde liegende Tarifvertrag ist dabei heute eher die Ausnahme. Von den rund 3000 Journalistinnen und Journalisten, die der Landesverband der Freien Berufe im Freistaat Sachsen nennt, sind nach den Zahlen des sächsischen Journalistenverbandes (DJV Sachsen) mehr als die Hälfte freiberuflich tätig.

Rund 350 Mitglieder des Verbandes sind bei sächsischen Medienbetrieben festangestellt.

Doch Festanstellung heißt eben nicht gleichzeitig Tarifgehalt und auch sonst gute Konditionen. Um die regionalen tarifgebundenen Unternehmen im Medienbereich im Freistaat Sachsen aufzuzählen, kann man getrost eine Hand in der wärmenden Hosentasche lassen… MDR, LVZ, DNN, SZ/Mopo (plus Bild als überregionales Blatt) – mehr ist nicht. Ansonsten regiert der Markt, der Anzeigen-Markt! Denn die Anerkennung journalistischer Arbeit erfolgt kaum aufgrund von Auflagenhöhen, die durch Rezipienten-Entscheidung bestimmt werden. Die höchsten Auflagen haben ohnehin Anzeigenblätter, die als Wurfsendung mit allerlei Werbung in den Briefkästen landen.

Die großen sächsischen Regionalzeitungen müssen sich an ihren Abonnenten messen lassen. Aber sie verlieren permanent an Lesern: Hauptgründe dürften neben der demografischen Entwicklung auch die modernen elektronischen Medien sein. Letztere rauben den klassischen (Print-)Medien nicht nur die nachwachsenden Leser, sondern vor allem die Anzeigen-Kunden. Daraus ergibt sich doppelter Druck auf die Verlage.

Für eine sinkende Leserzahl ist man nicht bereit, das redaktionelle Niveau zu halten oder gar zu verbessern und am besten sparen kann man ohnehin nur beim Personal. Die meisten Überlegungen der Verlage zur Optimierung ihrer wirtschaftlichen Situation betreffen daher weniger den redaktionellen Teil, sondern andere, möglichst neue, wirtschaftliche Aktivitäten, die im jeweiligen Verbreitungsgebiet mit Hilfe der Tageszeitung vermarktet werden können.

Aber auch wirtschaftliche Aktivitäten, die den eigentlichen lokalen Markt verlassen, werden angedacht. Daraus ergibt sich eine Abwertung des Kerngeschäftes, der publizistischen Arbeit. Sie schlägt sich nieder in schlechter werdenden Arbeitsbedingungen bei sinkendem Vergütungsniveau. Sparen mit allen Mitteln ist angesagt – auch Lohndumping mittels Tarifumgehung. Selbst im Bundesarbeitministerium ist man auf die teilweise entwürdigenden Zustände aufmerksam geworden. Bundesarbeitsministerin von der Leyen will sich daher auch mit den Zeitungsverlagen beschäftigen. Sie soll neben Schlecker auch Verlage auf Lohndumping hin überprüfen.

Tarifumgehung findet gegenwärtig statt, wenn sich Medienbetrieb keinem Arbeitgeberverband anschließen oder in ihm eine sogenannte OT-Mitgliedschaft wählen, Betriebsteile auslagern, Arbeitsverträge aufgrund von Strukturänderungen umwandeln, statt Mitarbeiter fest einzustellen freie Mitarbeiter beschäftigen, auf Leiharbeit setzen oder Volontäre bzw. Praktikanten zu Konditionen weit „unter der Gürtellinie“ beschäftigen. Der DJV hat bereits vor einiger Zeit eine Liste des Lohndumpings erstellt, in der auch sächsische Beispiele nicht fehlen.

Die unter diesen Umständen immer noch komfortabelsten tariflichen Regelungen haben gegenwärtig die MDR-Beschäftigten und zwar die festen Mitarbeiter ebenso wie die arbeitnehmerähnlichen Freien. Anfang des Jahres 2009 legten mehrere Arbeitskampfmaßnahmen von Festen und Freien bei der Drei-Länderanstalt den Grundstein für die aktuellen Tarifbedingungen. Geregelt ist beim MDR fast alles. Von Vergütungsstrukturen, die Vergütungen selbst, Arbeitszeit und Urlaub bis hin zur Mehrarbeit und deren Vergütung sowie zahlreiche Regelungen für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Printbereich hingegen gilt lediglich bei der Leipziger Volkszeitung (betrifft auch den Ableger für die Landeshauptstadt Dresdner Neueste Nachrichten) der bundesweite Flächentarifvertrag. Allerdings hat auch die seit einem Jahr Madsack allein gehörende Zeitung LVZ ihr tarifliches Loch geschaffen. Mehrere Leiharbeiter agieren hier im redaktionellen Bereich – ohne Tarifanbindung.

Die DD+V Mediengruppe (Sächsische Zeitung, Dresdner Morgenpost) hat sich 1999/2000 gegen den Widerstand der Beschäftigten ihr ganz spezielles und seitdem oft nachgeahmtes tarifliches Schlupfloch geschaffen: Die Auslagerung von Lokalredaktionen. So schuf die Möglichkeit aus dem per Haustarif an die Flächenregelungen gebundenen Vergütungsstruktur auszubrechen. Der sechswöchige Streik der SZ-Mitarbeiter Ende 1999 sicherte im Ergebnis lediglich den Bestandsschutz für bisher tarifgebundene Mitarbeiter in den ausgelagerten Redaktionen. Die ebenfalls erkämpfte Option „Tarifverhandlungen für die neuen Betriebe“ wurde nie eingelöst. Ohne Leben blieb auch die bereits zuvor bestehende die Option 12-A-Tarifvertrag. Laut Haustarif gilt diese spezielle Tarifform beim DD+V nach wie vor. Praktisch wirksam wurde sie jedoch nicht, denn Freie müssen ihre Arbeitnehmereigenschaft selbst anzeigen. Eine offensichtlich unüberbrückbare Barriere.

Die Freie Presse Chemnitz schließlich – mit täglich rund 300 000 Exemplaren nach wie vor eine der auflagenstärksten Regionalzeitungen Deutschlands – hat sich Tarifverträgen nie verpflichtet gefühlt. Die Mitarbeiter hinken dem Tarifniveau im Gehaltsbereich um mehr als acht Prozent hinterher. In den zurückliegenden zwei Jahren blieben selbst die linearen Erhöhungen aus. Und auch für 2010 ist keine Gehaltsanhebung in Sicht.

Dennoch sind festangestellte Journalistinnen und Journalisten ihren freiberuflichen Kollegen weit vor aus. Haben sie doch neben einem regelmäßigen Einkommen auch noch eine Sicherheitskomponente, die bei den Freien auch bei guter Auftragslage völlig fehlt: Anspruch auf angemessene Honorierung und Beteiligung bei Mehrfachverwertung einerseits sowie finanzielle Leistungen auch im Krankheitsfall, bei Arbeitsflaute oder beispielsweise Chefwechsel in den Redaktionen andererseits. Dennoch schätzten bei einer DJV-Umfrage 56 Prozent der Freiberufler die Auftraglage in Sachsen (2008) als gut ein. Beim Einkommen liegen sie, der Umfrage entsprechend, mit 2012 Euro (Honorareinnahmen abzügl. Betriebsausgaben) in einer Liste nach Bundesländern auf Platz sechs. Verglichen mit den Gehältern ihrer festangestellten Kolleginnen und Kollegen ist das wegen der oben genannten Risiken freiberuflicher Arbeit allerdings erschreckend wenig.

Die jetzt zwischen Journalistengewerkschaften und dem Zeitungsverlegerverband verhandelten Vergütungsregelungen können eine zwar stabilisierend wirken, sind für die Freien aber dennoch eine bittere Pille. Denn der im 12-A-Tarifvertrag vereinbarten Honorarstruktur, die mehr oder weniger regelmäßig linear angepasst wird, gesellt sich eine vom Niveau her schlechtere Regelung hinzu. Allerdings wird dieses Niveau von vielen Freiberuflern im Medienbereich bisher nicht erreicht. Das meint auch Gisela Bauer, freie Journalistin und beim DJV Sachsen für den Fachausschuss Freie zuständig. Sie sieht vor allem die Rahmen-Bedingungen kritisch, da die Online-Vergütung und Honorar-Zahlungsfristen eher zu ungunsten der Freien ausfallen.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnet die neuen Vergütungsregeln als „wichtigen Schritt auf dem Weg zur Sicherung der materiellen Basis freier Journalisten. Freie sollten die jetzt vereinbarten Honorare in jedem Fall geltend machen, damit Dumpinghonorare und das Feilschen mit dem Verlag über die Höhe des Honorars bald der Vergangenheit angehören.“

Michael Hiller, DJV-Sachsen

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