Ein Gesetz reicht nicht, um neue technische Standards durchsetzen – diese Erfahrung macht gerade der Freistaat Sachsen. Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für Medien hat auf seiner Sitzung am 17. November notgedrungen beschlossen, allen sächsischen Radiosendern die Lizenz für die terrestrische Ausstrahlung (also analog und über Antenne) bis 2014 zu verlängern.
Hintergrund ist das im Mai geänderte Sächsische Privatrundfunkgesetz (hier als Word-Dokument abrufbar), das seit 1. September gilt. Da heißt es:
„Spätestens ab dem 1. Januar 2010 erfolgt die Übertragung von Rundfunkprogrammen und vergleichbaren Telemedien in Sachsen ausschließlich in digitaler Technik. In Abweichung von Satz 1 dürfen Hörfunkprogramme im UKW-Band sowie Rundfunkprogramme und vergleichbare Telemedien in Kabelanlagen bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2014 weiter in analoger Technik übertragen werden.“ Weiterlesen →